Fledermäuse und Brutvögel

Bei Bauvorhaben ist die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unverzichtbar. Zur Vermeidung von Verbotsbeständen gem. § 44 (1) Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG unterstützen wir sie gerne beim Schutz von baumquartier bewohnenden Fledermaus- und (höhlenbrütenden) Vogelarten.

Dafür kartieren und markieren wir potenzielle Quartierbäume, identifizieren Höhlen, Spalten und andere Nistmöglichkeiten und begutachten diese mit modernster Technik. Eine Besatzkontrolle von Baumhöhlen führen wir mit unserer leistungsstarken Endoskopkamera (Milwaukee M12) mit Beleuchtung und Fotofunktion zur Verfügung, um Befunde lückenlos zu dokumentieren. Für schwer zugängliche Höhlen oder Nester setzen wir unsere Ausrüstung für Höhenarbeiten aus der Baumpflege ein, um so eine sichere Kontrolle für Mensch und Tier gewährleisten können. 

Bei notwendigen Eingriffen verschließen wir kontrollierte Bruthöhlen mit umweltfreundlichen Materialien- dauerhaft oder temporär je nach Anforderung. Zudem ermöglichen unsere Einwegverschlüsse es den Tieren, das Quartier zu verlassen, verhindern aber eine Neubesiedlung. Falls Quartierbäume gefällt werden müssen, schaffen wir Ausgleich durch die Installation von Ruhe- und Fortpflanzungsquartieren durch beispielsweise Tierkästen oder Horsten.